Nach dem neuen EU-Recht ist für diese Kategorie auch die Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang möglich (allerdings nicht Rebsorten, die auf eine Herkunft hindeuten, ausgeschlossen, z.B. Weißburgunder, Blauer Burgunder oder Blaufränkisch. In Österreich sind Jahrgangs- und Rebsortenangabe für diese Weine nur dann zulässig, wenn gleichzeitig die Hektarhöchstmenge von 9000 kg (=67,5 hl/ha) eingehalten wird.
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