Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als Wein ohne Herkunft deklassiert werden. Diese Grenze gilt für alle Weine, wie Qualitätswein/herkunftstypischer Qualitätswein (DAC), Landwein, Wein ohne Herkunft mit Angabe von Sorte und Jahrgang, nicht aber für Weine ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe ohne Sorten- und Jahrgangsbezeichnung.